Neues zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in Europa

Peter Philipp Engelhoven/Uwe Grohmann

Die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften ist wieder in aller Munde. Anlass hierfür gibt das Urteil des EuGH vom 16. Dezember 2008 in der Rechtssache Cartesio. Diese jüngste Entscheidung ist wohl der vorläufige Schlusspunkt in einer Reihe von wichtigen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit. Der EuGH bleibt in der mit Spannung erwarteten Entscheidung, soweit es die Verlegung der Hauptverwaltung ins Ausland betrifft, hinter den Erwartungen von Literatur und Praxis zurück. Umgekehrt und auch unerwartet eröffnet der EuGH Gesellschaften aber ein Recht auf formwechselnde Umwandlung ins Ausland. Im Folgenden soll ein zusammenfassender Überblick über die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in Europa gegeben und eine Bestandsaufnahme über die den Gesellschaften danach offen stehenden Möglichkeiten grenzüberschreitender Mobilität vorgenommen werden.

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