Das Schicksal des ursprünglichen Arbeitsvertrages bei der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH

Jan-Michael Sachse/Daniel A. Spitze

Es gibt die klassische „In-House-Karriere“, bei der sich ein langjähriger Arbeitnehmer in seinem Unternehmen zum Geschäftsführer der GmbH hochgearbeitet hat. Daneben gibt es den Quereinstieg als leitender Angestellter und Arbeitnehmer, welcher nach einer gewissen Zeit zum Geschäftsführer berufen wird. In beiden Fällen liegt ein Wechsel vom Arbeitnehmer- in das Arbeitgeberlager vor. Welcher einen „Aufstieg“ darstellen kann, der mit einem neuen Anstellungsvertrag – dem Geschäftsführerdienstvertrag – sowie mit mehr Prestige, möglicherweise einer höheren Vergütung und größerem Einfluss und Entscheidungsspielraum verbunden ist. Auf den ersten Blick überwiegen die Vorzüge deutlich. Sollte die Berufung in das Leitungsorgan der Gesellschaft aber nicht von Dauer sein und kommt es zur Abberufung und Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages, stellt sich die Frage, welche Folgen die Beförderung auf das ursprünglich bestehende Arbeitsverhältnis hat. Eine Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Entscheidungen hat sich mit dem Thema beschäftigt, und auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach dazu Stellung bezogen. Die Frage ist aber nicht nur von erheblicher Bedeutung in der Praxis, sondern verknüpft auch grundlegende zivilrechtliche- mit speziellen arbeits- und auch gesellschaftsrechtlichen Problemen. Gerade diese Kombination führt dazu, dass sich ein Blick auf die Materie auch für Studenten vor dem Examen lohnen kann. Im Folgenden sollen die Entwicklung der Rechtsprechung nachvollzogen- und ausgewählte, kontroverse Punkte herausgestellt und besprochen werden.

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